was ist was?
Betreuung
Unterbringung
Betreuung

rechtliche Vertretung im Rahmen der zugeteilten Aufgaben, wenn ein Mensch krankheitsbedingt die Aufgaben nicht mehr selbst wahrnehmen kann oder Hilfe und Unterstützung braucht und er keinen anderen per Vollmacht mit seiner Vertretung im Allgemeinen bzw. in den verschiedenen Aufgabenbereichen betraut hat

Unterbringung

öffentlich rechtliche Unterbringung

erfolgt nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (Sächs-PsychKG) oder nach dem jeweils geltenden Landesgesetz wenn ein psychisch kranker Mensch wegen seiner psychischen Krankheit sein Leben / seine Gesundheit erheblich und gegenwärtig gefährdet (Selbstgefährdung) oder eine erhebliche und gegenwärtige Gefahr für bedeutende Rechtsgüter anderer darstellt (Fremdgefährdung) und die Gefahr nicht auf andere Weise abwendbar ist, als durch eine Zurückhaltung des Betroffenen in einer geschlossenen Psychiatrie und eine möglicherweise notwendige medizinische Behandlung auch gegen den Willen des Kranken.
zivilrechtliche Unterbringung

erfolgt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch durch den Betreuer oder Bevollmächtigten aber nur bei Selbstgefährdung, d.h. wenn eine Selbsttötung oder ein erheblicher gesundheitlicher Schaden (Selbstschädigung) beim Betroffenen zu befürchten ist, oder eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff beim Betroffenen notwendig ist und er selbst krankheitsbedingt nicht die Notwendigkeit der Maßnahme erkennen kann